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Kauf/Verkauf von Immobilien in Leipzig

Der Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer anderen Immobilie (Grundstück, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung etc.) ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Oftmals müssen dafür erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden.

Wie unterstützen wir Sie in unseremNotariat in Leipzig beim Haus- und Immobilienkauf?

Als Notariat in Leipzig stehen wir Ihnen in allen rechtlichen Phasen des Immobilienkaufs und -verkaufs zur Seite und begleiten Sie vollumfänglich. Wir beraten sowohl die Käufer- als auch Verkäuferseite bei diesem wichtigen Vorgang sachgemäß und gewährleisten eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrags. Als neutraler und unabhängiger Berater haben wir dabei die Interessen aller Parteien im Blick und sorgen für faire und ausgewogene Regelungen. Unser Team und wir garantieren Ihnen eine schnelle Abwicklung des Kaufvertrages, sodass Sie schnell über Ihre Immobilie verfügen können.

Als Notariat erstellen wir für Sie einen juristisch korrekten Kaufvertrag, beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und klären Sie über mögliche Risiken und Fallstricke auf. Darüber hinaus sichern wir die ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrags und tragen nach Vorliegen aller Voraussetzungen die Eigentumsübertragung im Grundbuch ein.

Wofür gibt es Immobilienkaufverträge?

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrags aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude, Haus oder einer Wohnung erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Ein notarieller Immobilienkaufvertrag schützt die Interessen beider Parteien und sorgt dafür, dass alle Aspekte des Geschäfts transparent und eindeutig geregelt sind. Dies trägt dazu bei, dass zukünftige Streitigkeiten vermieden werden.

Was wird in Immobilienverträgen geregelt?

In Immobilienverträgen werden verschiedene Aspekte geregelt. Dazu gehören die Identifizierung der beteiligten Parteien, die genaue Beschreibung des Immobilienobjekts, der Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen. Zudem werden auch die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt. Darüber hinaus können folgende Bedingungen Bestandteil von Immobilienverträgen sein:

  • die Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • die Löschung oder der Fortbestand von Belastungen im Grundbuch,
  • die Gewährleistung für Mängel,
  • der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • die Aufteilung der Erschließungskosten und
  • das Erfordernis einer Vermessung (bspw. beim Teilflächenkauf).

Was gilt es bei einer Finanzierung zu beachten?

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Wir als Notariat werden dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrags schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag bei uns beurkundet werden.

Wie verhält es sich bei Schenkungen von Immobilien oder Grundstücken?

Die Schenkung von Immobilien oder Grundstücken ist ein komplexes Thema. Es gibt sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte zu bedenken. Im Allgemeinen wird eine Schenkung als Übertragung von Eigentum ohne Gegenleistung verstanden. Beachten Sie, dass in Deutschland Schenkungssteuer anfallen kann, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Es ist auch wichtig, einen gültigen Schenkungsvertrag zu erstellen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dieser sollte idealerweise von einem Notar beurkundet werden. Darüber hinaus kann sich der Schenker bestimmte Rechte vorbehalten, bspw. ein Rückforderungsrecht, Wohnungsrecht und/oder Nießbrauchsrecht. Dies sind nur einige Aspekte, bei denen wir Sie im Falle einer Schenkung beraten und unterstützen.

Was ist ein Nießbrauchsrecht?

Ein Nießbrauchsrecht ist ein zivilrechtlicher Begriff, der sich auf das Recht einer Person bezieht, den Nutzen aus einem Eigentum zu ziehen, das sie nicht besitzt. Dies kann die Nutzung von Wohnraum, die Ernte von Feldern oder die Erträge aus einer Investition einschließen. Das Nießbrauchsrecht wird in der Regel durch Vertrag, Testament oder gerichtlichen Beschluss vergeben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Nießbraucher zwar das Recht hat, das Eigentum zu nutzen, aber er ist nicht berechtigt, das Eigentum zu verkaufen oder zu übertragen. Darüber hinaus hat der Nießbraucher auch die Verpflichtung, das Eigentum in einem guten Zustand zu erhalten.

Wie läuft der Hauskauf oder -verkauf beim Notar ab?

Der Hauskauf oder -verkauf beim Notar folgt einem bestimmten Vorgang. Zunächst prüft der Notar die Identität der Vertragsparteien und stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Anschließend verliest er den Kaufvertrag, erklärt die Bedeutungen und Konsequenzen der einzelnen Klauseln und beantwortet etwaige Fragen. Der Kaufvertrag wird dann von beiden Parteien unterzeichnet. Der Notar sorgt für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Er überwacht auch die Zahlung des Kaufpreises und stellt sicher, dass alle Bedingungen erfüllt sind, bevor der Käufer das Eigentum übernimmt. Schließlich informiert der Notar das Finanzamt über den Verkauf. Es ist wichtig, dass Sie sich im Voraus umfassend von uns beraten lassen, um sicherzugehen, dass Sie alle Aspekte des Kaufs oder Verkaufs verstehen.

So können Sie uns erreichen!

NOTARE DR. CHRISTIAN GERLACH & ROBERT KOPF

Lessingstrasse 1
04109 Leipzig
Telefon  0341 2259 330
E-Mail  info@gk-notare.de

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Montag bis Donnerstag
9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Freitag
9 – 14 Uhr

Wir bitten zu beachten:

Eine Vorsprache im Notariat ist ohne vorherige telefonische oder E-Mail-Absprache nicht möglich.

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Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Parkplatz Naundörfchen (hier klicken), erreichbar über den ranstädter Steinweg oder die Lessingstraße.

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