Unternehmens­gründung | die Wahl der richtigen Rechtsform

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • persönliche Haftung der Gesellschafter, beschränkt auf ordnungsgemäße Aufbringung des Stammkapitals von insgesamt mindestens 25.000 €
  • Einzahlung von mindestens 12.500 € bei der Gründung, Rest jederzeit später
  • Verwendung des Stammkapitals für das Unternehmen, z.B. für Maschinen oder Gehalt
  • statt Geldeinlagen auch Sacheinlagen als Stammkapital möglich
  • ein oder mehrere Gesellschafter
  • ein oder mehrere Geschäftsführer
  • Notar beurkundet Gründung mit Gesellschaftsvertrag, beglaubigt Registeranmeldung und reicht diese Dokumente beim Registergericht ein

UG (haftungsbeschränkt)

  • „kleine GmbH“: kein gesetzlicher Mindestbetrag für das Stammkapital; in der Praxis aber idR mindestens 300 € um die Gründungskosten bei IHK, Registergericht und Notar zu decken
  • nur Geldeinlagen als Stammkapital möglich, keine Sacheinlagen
  • Pflicht der Gesellschaft, einen Teil der Jahresüberschüsse anzusparen, bis sie ein Stammkapital von 25.000 € erreicht hat
  • danach Recht, aber keine Pflicht, in eine normale GmbH aufzustocken; aber: Umwandlung Rücklage in Stammkapital sehr kostenintensiv durch Wirtschaftsprüfer-Testat

Einzelunternehmer bzw. eingetragener Kaufmann (e.K.)

  • unbeschränkte persönliche Haftung des Einzelunternehmers mit seinem gesamten Vermögen
  • Eintragung in das Handelsregister verpflichtend, wenn Art oder Umfang des Gewerbes „einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern“
  • freiwillige Eintragung bei Kleingewerbetreibenden
  • Notar beglaubigt Registeranmeldung und reicht diese beim Registergericht ein

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • mindestens zwei Gesellschafter
  • Registereintragung zum Teil verpflichtend (eGbR)
  • viele Parallelen zum Einzelunternehmer
  • Gesellschaftsvertrag idR. von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar
  • unbeschränkte persönliche Haftung jedes Gesellschafters mit dem gesamten Vermögen

Offene Handelsgesellschaft (oHG)

  • wie GbR, Eintragung ins Handelsregister verpflichtend
  • Gesellschaftsvertrag idR. von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar
  • Notar beglaubigt Registeranmeldung und reicht beim Registergericht ein
  • unbeschränkte persönliche Haftung jedes Unternehmers mit dem gesamten Vermögen

Kommanditgesellschaft (KG)

  • Komplementäre haften unbeschränkt persönlich mit ihrem gesamten Vermögen
  • Kommanditisten haften nur beschränkt in Höhe des Haftkapitals
  • kein gesetzlicher Mindestbetrag für das Haftkapital der Kommanditisten
  • Gesellschaftsvertrag idR. von Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar
  • Eintragung ins Handelsregister verpflichtend
  • Notar beglaubigt Registeranmeldung und reicht diese beim Registergericht ein

Gesellschaftsvertrag

Jede Gesellschaft hat einen Gesellschaftsvertrag/Satzung. Mit dem Gesellschaftsvertrag regeln die Gesellschafter ihre Beziehungen untereinander, zur Geschäftsführung und zu Dritten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Name der Gesellschaft (also im rechtlichen Sinn die Firma) und der Sitz
  • Unternehmensgegenstand
  • Betrag des gezeichneten Kapitals (Stamm-, Grund- oder Haftkapital)
  • die Verfügungsbefugnis über Anteile
  • die Einziehung von Anteilen
  • die Abfindung von Gesellschaftern bei Ausscheiden
  • die Vertretungsbefugnis der Geschäftsleiter/-führer
  • Regeln für Gesellschafterversammlungen
  • Mehrheiten für Gesellschafterbeschlüsse
  • die Gewinnverwendung
  • Wettbewerbsverbote
  • die Beendigung der Gesellschaft

Musterprotokoll

  • vereinfachtes Verfahren zur Gründung einer GmbH oder UG
  • geringere Notarkosten
  • Gerichtskosten für die Eintragung in das Handelsregister unverändert
  • kein Zeitvorteil im Vergleich zur normalen Gründung
  • Musterprotokoll enthält nur minimale Regelungen zur Gründung einer GmbH oder UG, kein individueller Gesellschaftsvertrag
  • nur Bareinzahlungen zulässig und keine Sacheinlagen
  • maximal drei Gründungsgesellschafter zulässig
  • Bestellung von nur einem Geschäftsführer möglich
  • nach Gründung kann Musterprotokoll durch vollständige Satzung ersetzt werden (dabei entstehen zusätzliche Gerichts- und Notarkosten, wodurch sich anfängliche Kostenersparnis idR. egalisiert)

Notarkosten

Die Notarkosten richten sich nach einer festen Gebührenordnung, welche für alle Notare uneingeschränkt gilt (Gerichts- und Notarkostengesetz). Die folgenden Berechnungen sind Beispiele für typische Aufträge ohne Besonderheiten inklusive Auslagen und Umsatzsteuer.

Bargründung GmbH mit 25.000 € Stammkapital

ein Gründer

mehrere Gründer

individueller Gesellschaftsvertrag

ca. 800,00 €

ca. 800,00 €

gesetzliches Musterprotokoll

ca. 350,00 €

ca. 500,00 €

Bargründung UG mit 300 € Stammkapital

ein Gründer

mehrere Gründer

individueller Gesellschaftsvertrag

ca. 800,00 €

ca. 800,00 €

gesetzliches Musterprotokoll

ca. 180,00 €

ca. 250,00 €

Ablauf der Gründung einer GmbH oder UG (Infoblatt)

Entnehmen Sie die Schritte der Gründung einer GmbH oder UG dem beigefügten Informationsblatt (Download PDF).