Ehe und Familie in Leipzig

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben.

Die Partnerinnen und Partner sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z. B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meiner Partnerin oder meines Partners?
  • Bin ich bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder im Alter abgesichert?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall meiner Partnerin oder meines Partners?
  • Was gilt für den Fall einer “internationalen Ehe”?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus. Sie sind abhängig davon, ob eine eheliche, lebenspartnerschaftliche oder in nichteheliche Gemeinschaft vorliegt. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Wir als Notariat können Ihnen als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption beraten wir Sie gern.