Erben und Schenken in Leipzig

Welche Erbfolge sieht das Gesetz vor?

Wenn kein Testament existiert, greift die sog. gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt nicht, ob die Erblasserin oder der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hatte oder aber gar kein Kontakt bestand. Wird ein Unternehmen vererbt, wird nicht danach gefragt, ob erbberechtigte Personen auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen.

Das Gesetz sieht eine bestimmte Erbfolge vor, die in mehrere Ordnungen unterteilt ist. Die nächste Ordnung erbt nur, wenn es in der vorherigen Ordnung niemanden gibt:

  1. Die erste Ordnung umfasst die Abkömmlinge des Verstorbenen, wie Kinder und Enkel.
  2. Die zweite Ordnung beinhaltet die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, sprich Geschwister und Neffen/Nichten.
  3. Die dritte Ordnung besteht aus den Großeltern und deren Abkömmlingen.

Sollten keine Erben der ersten bis dritten Ordnung vorhanden sein, erben die Verwandten der vierten Ordnung und entferntere.

Auch Ehegatten erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Ihr Anteil kann zwischen einem Viertel und der gesamten Erbschaft liegen und hängt davon ab, welche Verwandten der Erblasser noch hatte und ob ein Ehevertrag geschlossen wurde.

Sollten keine Erben vorhanden sein, fällt das Erbe an den Staat. Daher ist es wichtig, ein Testament zu erstellen, um die gesetzliche Erbfolge nach den individuellen Wünschen zu gestalten.

 

Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bietet die gesetzliche Erbfolge?

Es ist leider sehr oft der Fall, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden.

Eine Option ist die Nutzung von Freibeträgen. Für Ehepartner beträgt der Freibetrag grundsätzlich 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro.

Darüber hinaus können Sie durch eine sorgfältige Vermögensaufteilung die Steuerlast reduzieren. Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung zu Lebzeiten, die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein kann (mehr zur Schenkung im Glossar).

Bitte beachten Sie, dass die Steuergesetze komplex sind und sich jederzeit – auch im Hinblick auf die Erbschaftssteuer – ändern können. In der Regel empfiehlt es sich hier, auch zusätzlich einen Steuerberater zu konsultieren.

 

Welche Alternative Erbfolgen bieten sich an?

Die testamentarische Erbfolge ermöglicht es Ihnen, durch ein Testament Ihre Erben selbst zu bestimmen. Damit können Sie die Vermögensnachfolge weitgehend individuell gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.

Damit Pflichtteilsansprüche im Erbfall für Ihre Erben keine Probleme verursachen, kann hier schon durch individuelle Pflichtteilsverzichte zu Lebzeiten eine finale Lösung gefunden werden.

Bei der Erbverzichtsvereinbarung verzichtet eine Person zugunsten einer anderen auf ihr Erbrecht.

Schließlich gibt es noch die Erbfolge durch Erbvertrag, bei dem die Erben und der Erblasser einen Vertrag abschließen.

 

Wie kann die Vermögensnachfolge gestaltet werden?

Die Vermögensnachfolge selbst kann auf verschiedene Arten erfolgen.

Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (sog. „vorweggenommene Erbfolge“ oder „Schenkung mit warmer Hand“).

Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden, klassischerweise durch ein Testament.

Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, sodass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft. Hierbei sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne professionelle Beratung ist dies vielfach nicht möglich.

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Stiftung, mit der Sie Ihr Vermögen bspw. für einen gemeinnützigen Zweck einsetzen können. Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, sollten Sie auch einen Nachfolgeplan erstellen, um den reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

 

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist eine freiwillige Übertragung von Eigentum von einer Person (Schenker) an eine andere Person (Beschenkter) ohne Gegenleistung. Sie erfolgt aus reiner Generosität und setzt voraus, dass der Schenker die Absicht hat, den Beschenkten zu bereichern. In Deutschland ist eine Schenkung rechtlich bindend und kann unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein. Es existieren bestimmte Freibeträge, die von der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem abhängen. Bei Überschreitung dieser Freibeträge wird grds. Schenkungssteuer fällig.

 

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Die Höhe der Schenkungssteuer in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Werts der Schenkung, des Verwandtschaftsgrades zwischen Schenker und Beschenktem und der Anzahl der vorausgegangenen Schenkungen. Der Steuersatz variiert zwischen 7% und 50%.

 

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist gemeinschaftliches Testament, in dem Ehepartner oder Lebenspartner sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Erst nach dem Tod des zweiten Partners wird das Vermögen an die sogenannten Schlusserben weitergegeben, die in der Regel die Kinder sind. Ein Hauptmerkmal des Berliner Testaments ist die Bindungswirkung. Das bedeutet, dass nach dem Tod des ersten Partners der Überlebende das Testament nicht mehr ohne Zustimmung der Schlusserben ändern kann. Dieses Testament bietet den Vorteil, dass der überlebende Partner die Kinder nicht „ausbezahlen“ muss und finanziell abgesichert ist. Es gibt jedoch auch Nachteile, wie mögliche Konflikte mit den Schlusserben oder Steuernachteile. In der notariellen Gestaltung wird hier daher oft ein sogenanntes Supervermächtnis eingebaut.

 

Können leibliche Kinder trotz Berliner Testament den Pflichtteil einfordern?

Leibliche Kinder könnten trotz eines Berliner Testaments ihren Pflichtteil einfordern. Nach dem Tod des ersten Partners erbt der überlebende Partner das gesamte Vermögen. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. Trotzdem haben die Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie könnten diesen Teil einfordern, selbst wenn im Testament festgelegt wurde, dass sie erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben sollen. In diesem Fall wäre der überlebende Elternteil nicht mehr finanziell abgesichert. In der notariellen Praxis kann diesem Problem mit Pflichtteilsverzichten abgeholfen werden.

 

Welche Nachteile hat ein Berliner Testament? 

Ein Berliner Testament ohne detaillierte Ausgestaltung kann einige Nachteile mit sich bringen. Erstens, durch die Bindungswirkung können nach dem Tod des ersten Ehepartners keine Änderungen mehr vorgenommen werden, selbst wenn sich die Lebensumstände ändern. In einem notariellen Testament werden davon aber meist abweichende Regelungen getroffen, sodass der Längerlebende zumindest noch teilweise abweichende bzw. neue Regelungen in einem Testament treffen kann. Zweitens, die Pflichtteilansprüche der Kinder werden nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Dies kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen, wenn der überlebende Ehepartner die Pflichtteile auszahlen muss. Drittens, die Erbschaftsteuer kann höher ausfallen, da der Freibetrag der Kinder beim ersten Erbfall nicht genutzt wird. Schließlich kann die Bindungswirkung auch unflexible und unerwünschte Ergebnisse in Bezug auf die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod des zweiten Ehepartners haben.

Auch diese Nachteile lassen sich, wie oben gezeigt, durch notariell errichtete Berliner Testamente abmildern.

 

Ist ein Berliner Testament auch ohne Notar gültig?

Ja, ein Berliner Testament kann grundsätzlich auch ohne Notar erstellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass es handschriftlich verfasst und von beiden Ehepartnern oder Lebenspartnern eigenhändig unterschrieben werden muss. Dabei sollte das Datum und der Ort der Unterschrift nicht fehlen. Obwohl die notarielle Beurkundung nicht zwingend ist, kann sie dennoch von Vorteil sein. Der Notar kann die Formulierungen prüfen und bei Unklarheiten beraten. Zudem wird das Testament dann automatisch im Zentralen Testamentsregister registriert, was bei einem privatschriftlichen Testament nicht der Fall ist. Das Testament kann dann nicht mehr verloren gehen. Daher ist eine notarielle Beurkundung durchaus empfehlenswert. Ferner ersetzt ein notarielles Testament in der Regel einen Erbschein und ist daher in Summe sogar kostengünstiger.

 

Welche Vorteile bietet die notarielle Beurkundung eines Testaments?

Die notarielle Beurkundung eines Testaments bietet zahlreiche Vorteile.

  • Erstens sichert sie die Rechtsgültigkeit des Dokuments und gewährleistet, dass Ihr letzter Wille in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen formuliert wird.
  • Zweitens bietet sie Schutz vor Manipulationen und Missverständnissen, da der Notar den Text verfasst. In der amtlichen Verwahrung wird das Testament rechtssicher aufbewahrt.
  • Drittens verhindert sie Streitigkeiten unter den Erben, da der Inhalt des Testaments klar und unmissverständlich ist.
  • Viertens beschleunigt sie die Testamentsvollstreckung, da der Erbschein unmittelbar erteilt werden kann. Das Zentrale Testamentsregister sorgt dafür, dass die Urkunde ohne zeitliche Verzögerung zum zuständigen Nachlassgericht gelangen kann. Dadurch wird in besonderem Maße sichergestellt, dass der notariell festgelegte letzte Wille auch Geltung erlangt.
  • Fünftens erhalten Sie ein auf ihre individuelle Situation zugeschnittenes Testament, das Stiefkinder, Patchwork-Familien, Kinder mit Behinderungen etc. berücksichtigt.
  • Schließlich bietet die notarielle Beurkundung auch Sicherheit, da sie eine professionelle Beratung und Unterstützung beinhaltet

 

Wie unterstütze ich Sie als Notar zum Thema Erben und Schenken?

Als Notar ist es mein „tägliches Brot”, mich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Deshalb kann ich mit Ihnen in einem Gespräch die für sie individuell richtige Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen.

Als Ihr Notar helfe ich Ihnen, das Thema Erben und Schenken zu verstehen. Es ist von großer Bedeutung, Ihr Vermögen und Eigentum rechtzeitig und korrekt zu übertragen. Ich kann Ihnen dabei helfen, ein rechtsgültiges Testament oder einen rechtsgültigen Schenkungsvertrag zu erstellen, der Ihre Wünsche und Interessen reflektiert.

Darüber hinaus kläre ich Sie über die rechtlichen Folgen und steuerlichen Aspekte auf, um Ihnen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Mit meiner fachkundigen Beratung können Sie sicher sein, dass Ihre Angelegenheiten in Bezug auf Erben und Schenken ordnungsgemäß und Ihren Wünschen gemäß geregelt werden.

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Notariat Dr. Christian Gerlach

Goldschmidtstraße 31
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