Erben und Schenken in Leipzig

Welche Erbfolge sieht das Gesetz vor?

Das Gesetz sieht zunächst die sog. gesetzliche Erbfolge vor. Diese berücksichtigt nicht, ob die Erblasserin oder der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hatte oder aber gar kein Kontakt bestand. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob erbberechtigte Personen auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen.

Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bietet die gesetzliche Erbfolge?

Es versteht sich außerdem von selbst, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden. Diese Aufzählung ließe sich mühelos weiterführen.

Welche Alternative Erbfolgen bieten sich an?

Das Gesetz gibt stattdessen die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.

Wie kann die Vermögensnachfolge gestaltet werden?

Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (sog. „vorweggenommene Erbfolge“ oder „Schenkung mit warmer Hand“). Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden, klassischerweise durch ein Testament. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, sodass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies vielfach nicht möglich.

Wie unterstütze ich Sie als Notar zum Thema Erben und Schenken? 

Als Notar ist es mein „tägliches Brot“ mich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Deshalb kann ich mit Ihnen in einem Gespräch die für sie individuell richtige Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen. Dabei bietet ein notarielles Testament gegenüber einem handschriftlichen Testament oftmals auch kostenmäßige Vorteile.

Seit 2012 werden alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden überdies in dem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet.

Welche Vorteile bietet die notarielle Beurkundung eines Testaments?

Die Bundesnotarkammer sorgt als Registerbehörde dafür, dass die Urkunde ohne zeitliche Verzögerung zum zuständigen Nachlassgericht gelangen kann. Dadurch wird in besonderem Maße sichergestellt, dass der notariell festgelegte letzte Wille auch Geltung erlangt.

Wie können Sie uns erreichen?

Notariat Dr. Christian Gerlach

Goldschmidtstraße 31
04103 Leipzig
Telefon  0341 2259 330
E-Mail    info@notar-gerlach.de

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