Unternehmensgründung und -erwerb in Leipzig

Welche rechtlichen Aspekte müssen Unternehmer/innen beachten?

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates:

So stellen sich Fragen zunächst bei der Gründung eines Unternehmens. Sie setzen sich fort bei der Führung des Unternehmens. Schließlich muss zur Erhaltung des Betriebs die Unternehmensnachfolge geplant werden.

Als Notar kann ich schon aufgrund meiner Erfahrung, bei der Beantwortung, der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen, eine verlässliche Hilfe sein.

Welche Faktoren sind bei der Wahl der Rechtsform zu beachten?

Bei der Auswahl der optimalen Rechtsform sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.

Welche Änderungen müssen im Handelsregister eingetragen werden?

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden.

Eintragungspflichtig im Handelsregister sind beispielsweise:

– Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
– Änderung der Firma,
– Änderung des Unternehmenssitzes, Errichtung von Zweigniederlassungen,
– Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG
– Änderung des Gesellschaftsvertrags/Satzung bei GmbH oder AG.

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Als Notar formuliere ich den Text der Anmeldung und überwache die richtige Eintragung im Handelsregister.

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen, wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

Was müssen Unternehmer/innen noch beachten?

Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.

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Notariat Dr. Christian Gerlach

Goldschmidtstraße 31
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Telefon  0341 2259 330
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