bieten besonders vielfältige Möglichkeiten, den letzten Willen des Erblassers optimal umzusetzen. Bspw. regelt jeder notarielle Erbvertrag präzise, zu welchem Zeitpunkt zwischen welchen Personen erbrechtliche Bindungen entstehen sollen.  Erbverträge müssen notariell beurkundet werden.