Erbschein

Er ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht und die Größe des Erbteils. Er dient als Nachweis der Erbenstellung, wenn diese nicht durch eine eröffnete notarielle Verfügung von Todes wegen belegt werden kann. Ein Erbschein kann beim Notar oder Amtsgericht beantragt...