Im Vorsorgeregister werden Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden werden. Bei gleichzeitiger Errichtung einer Patientenverfügung kann auch diese eingetragen werden. Die Daten des  Registers können von Betreuungsgerichten jederzeit elektronisch eingesehen werden. Dadurch werden unnötige Betreuungsverfahren effektiv vermieden. Bei einer Beantragung der Bestellung eines Betreuers durch einen Arzt kann das Gericht dem  Arzt mitteilen, dass eine Vertrauensperson registriert ist. Das Vorsorgeregister ist aus dem dt. Festnetz gebührenfrei unter 0800 – 35 50 500 (Mo. – Do. von 8 – 16 Uhr und Fr. von 8 – 13 Uhr) und im Internet unter www.vorsorgeregister.de erreichbar.