Es dient dem Auffinden amtlich verwahrter, erbfolgerelevanter Urkunden im Sterbefall, damit das Nachlassgericht schnell und richtig entscheiden kann. Dafür übermitteln die Standesämter sämtliche Sterbefälle von Amts wegen an die  Bundesnotarkammer. Die Registrierung der Urkunden erfolgt durch Notare und Gerichte. Das Testamentsregister ist aus dem dt. Festnetz gebührenfrei unter 0800 – 35 50 700 (Mo. – Do. von 8 – 16 Uhr und Fr. von 8 – 13 Uhr) und im Internet unter  www.testamentsregister.de erreichbar.