Um letztwillige Verfügungen vor Verlust und Verfälschung zu schützen, werden sie beim Notar oder beim Amtsgericht amtlich verwahrt. Das Testamentsregister benachrichtigt diese Stellen im Sterbefall.
Um letztwillige Verfügungen vor Verlust und Verfälschung zu schützen, werden sie beim Notar oder beim Amtsgericht amtlich verwahrt. Das Testamentsregister benachrichtigt diese Stellen im Sterbefall.